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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der FK Service GmbH, handelnd unter dem Namen "Förderkollegen" (im Folgenden "Auftragnehmer"), Bleibtreustraße 32, 10707 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 290311, Geschäftsführer: Jakob Fiebing, Felix Kelter, und dem Auftraggeber über die Erstellung und Einreichung von Förderanträgen (z. B. BEG-EM).

1.2. Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Vertragssprache ist deutsch.

2. Leistungsumfang

2.1. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:

2.2. Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf die Erstellung und Einreichung der Förderanträge auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt keine fachliche Beratung zur technischen Ausführung der Baumaßnahmen.

2.3. Keine Garantie auf Bewilligung: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass der eingereichte Förderantrag bewilligt wird. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft ausschließlich der zuständige Fördermittelgeber nach eigenen Kriterien.

2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungspflichten durch qualifizierte Subunternehmer durchführen zu lassen.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Beauftragung (z.B. per E-Mail, Online-Formular) des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer. Die Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.

3.2. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Angebot als Festpreis individuell vereinbart. Die Vergütung wird erst bei erfolgreicher Bewilligung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber fällig.

4.2. Bei Ablehnung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber entsteht grundsätzlich kein Zahlungsanspruch des Auftragnehmers, es sei denn, die Ablehnung beruht auf:

In diesen Fällen ist die im Angebot vereinbarte Vergütung auch bei Ablehnung des Förderantrags zu zahlen.

4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form (PDF) per E-Mail nach Bewilligung des Förderantrags. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erstellung und Einreichung des Förderantrags erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Angaben, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und aktuell sind.

5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die für den Förderantrag relevant sein könnten.

5.4. Verzögerungen bei der Bearbeitung des Förderantrags, die auf verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5.5. Übermittelt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter (z. B. Fachbetrieb) Dokumente an den Auftragnehmer, ist der Übermittelnde dafür verantwortlich, dass diese keine unbefugten personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter (z. B. ungeschwärzte Kundendaten aus Musterangeboten) enthalten. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der unberechtigten Übermittlung solcher Daten resultieren.

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3. Haftungsausschluss für Auftraggeber-Informationen: Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Daten und Angaben. Eine Haftung für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Ablehnung eines Förderantrags durch den Fördermittelgeber, es sei denn, die Ablehnung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

6.5. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

7. Gewährleistung

7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Erstellung der Förderanträge auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.

7.2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1. Der Vertrag wird für die Dauer der Bearbeitung des jeweiligen Förderantrags geschlossen. Er endet automatisch mit der Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber oder mit der Ablehnung des Förderantrags.

8.2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.

8.3. Bei Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 649 BGB besteht ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 50 % der vereinbarten Vergütung bewertet. Beiden Parteien steht der Nachweis offen, dass tatsächlich geringere bzw. höhere Aufwendungen erspart wurden.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Das folgende Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu. Unternehmern (§ 14 BGB) wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FK Service GmbH, Bleibtreustraße 32, 10707 Berlin, Tel.: +49 30 75437 6666, E-Mail: info@foerderkollegen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Widerrufsausübung bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

10. Datenschutz

10.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem BDSG. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter www.foerderkollegen.de/datenschutz abrufbar.

10.2. Vertrauliche Behandlung von Handwerkerdaten: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber bereitgestellten Angebote und Unterlagen von Handwerksbetrieben streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Förderantrags zwingend erforderlich (z.B. Übermittlung an den Fördermittelgeber).

10.3. Sofern der Auftraggeber Angebote verschiedener Handwerksbetriebe zum Vergleich zur Verfügung stellt, werden diese vom Auftragnehmer anonymisiert behandelt.

10.4. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die für die Antragstellung erforderlichen Daten des beauftragten Handwerksbetriebs weiterzugeben.

11. Geheimhaltung und Geschäftsgeheimnisse

11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers sowie Geschäftsgeheimnisse der Handwerksbetriebe streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.

11.2. Insbesondere werden Preisinformationen nicht an konkurrierende Handwerksbetriebe weitergegeben.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Berlin.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026