Die Förderkollegen
Jakob Fiebing, Friedbergstraße 45, 14057 Berlin
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Jakob Fiebing, handelnd unter dem Namen "Die Förderkollegen" (im Folgenden "Auftragnehmer"), Friedbergstraße 45, 14057 Berlin, und dem Auftraggeber über die Erstellung und Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
1.2. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gemäß § 13 BGB, die den Auftragnehmer mit der Erstellung und Einreichung von Förderanträgen für ihre Immobilie beauftragen.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Vertragssprache ist deutsch.
2.1. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
2.2. Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf die Erstellung und Einreichung der Förderanträge auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt keine fachliche Beratung zur technischen Ausführung der Baumaßnahmen.
2.3. Keine Garantie auf Bewilligung: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass der beim BaFa eingereichte Förderantrag bewilligt wird. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft ausschließlich das BaFa nach eigenen Kriterien.
2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungspflichten durch qualifizierte Subunternehmer durchführen zu lassen.
3.1. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Beauftragung (z.B. per E-Mail, Online-Formular) des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer. Die Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
3.2. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
4.1. Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Angebot individuell vereinbart. Die Vergütung wird erst bei erfolgreicher Bewilligung des Förderantrags durch das BaFa fällig.
4.2. Bei Ablehnung des Förderantrags durch das BaFa entsteht grundsätzlich kein Zahlungsanspruch des Auftragnehmers, es sei denn, die Ablehnung beruht auf:
In diesen Fällen ist die im Angebot vereinbarte Vergütung auch bei Ablehnung des Förderantrags zu zahlen.
4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form (PDF) per E-Mail nach Bewilligung des Förderantrags durch das BaFa. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.