Mehr Aufträge durch günstigere Angebote: Wir prüfen kostenlos, welche Förderungen Ihre Kunden nutzen können
Förderungen sind ein mächtiges Verkaufsargument – wenn man sie richtig einsetzt.
15 - 35% Förderung durch clevere Kombination staatlicher und kommunaler Förderungen
Der Projekte hätte ohne Förderung nicht stattgefunden
Der Projekte wurden durch Förderung größer
Ihre Chance: Förderungen sorgen nachweislich für mehr und größere Aufträge.
Das Problem: 75% der Kunden fühlen sich nicht optimal über Förderungen informiert.
Kunde muss höheren Eigenanteil investieren
Potenzielle Aufträge gehen verloren
Kunde wählt günstigere, weniger effiziente Alternativen
Informationsdefizit bei Kunden führt zu Unsicherheit
Staatliche Förderung reduziert Investitionskosten
Höhere Abschlusswahrscheinlichkeit
Kunden investieren in hochwertigere Lösungen
Professionelle Beratung schafft Vertrauen
Beauftragt von Ihnen als Betrieb, noch bevor Sie das Angebot an den Kunden versenden
Sie schicken uns per E-Mail ein Angebot zu
Wir prüfen das Angebot auf formale Förderfähigkeit
Wir identifizieren alle Fördermöglichkeiten und berechnen die maximale Förderhöhe
Wir teilen unser Ergebnis als Zusatzseite im Angebot
Beauftragt Ihr Kunde über den QR-Code auf der Zusatzseite des Angebotschecks
Ihr Kunde beauftragt uns direkt (über QR-Code auf Zusatzseite)
Wir stellen den Antrag in 24h
Wir übernehmen alle Formalitäten mit den Ämtern
*Bezahlung durch Ihren Kunden und nur wenn Antrag auch bewilligt wurde
Günstigere Endpreise überzeugen
Angebotscheck und Antragstellung jeweils in 24h
Kosten trägt Kunde, nur nach Bewilligung
Wir stellen Anträge und kommunizieren mit Ämtern
Auf Ihren Angebotsprozess angepasst
Wir sind Experten für Förderanträge von Fenstern. Services wie beispielsweise eine Energieberatung gibt es bei uns nicht.
Wir stellen sicher, dass unsere Prozesse einfach sind und zu Ihren passen. Das erlaubt es uns eine starke Partnerschaft zu etablieren.
Wir wissen, dass es häufig schnell gehen muss. Deshalb garantieren wir den Angebotscheck und die Antragstellung in 24h.
Einfach Angebot per Mail schicken – wir prüfen die Förderfähigkeit und berechnen die maximale Förderhöhe
angebotscheck@foerderkollegen.deJakob Fiebing
Friedbergstraße 45
14057 Berlin
[wird nachgetragen]
Energieeffizienz-Experte (dena-gelistet)
Jakob Fiebing
Friedbergstraße 45
14057 Berlin
Die Förderkollegen
Jakob Fiebing, Friedbergstraße 45, 14057 Berlin
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Jakob Fiebing, handelnd unter dem Namen "Die Förderkollegen" (im Folgenden "Auftragnehmer"), Friedbergstraße 45, 14057 Berlin, und dem Auftraggeber über die Erstellung und Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
1.2. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gemäß § 13 BGB, die den Auftragnehmer mit der Erstellung und Einreichung von Förderanträgen für ihre Immobilie beauftragen.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Vertragssprache ist deutsch.
2.1. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
2.2. Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf die Erstellung und Einreichung der Förderanträge auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt keine fachliche Beratung zur technischen Ausführung der Baumaßnahmen.
2.3. Keine Garantie auf Bewilligung: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass der beim BaFa eingereichte Förderantrag bewilligt wird. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft ausschließlich das BaFa nach eigenen Kriterien.
2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungspflichten durch qualifizierte Subunternehmer durchführen zu lassen.
3.1. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Beauftragung (z.B. per E-Mail, Online-Formular) des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer. Die Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
3.2. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
4.1. Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Angebot individuell vereinbart. Die Vergütung wird erst bei erfolgreicher Bewilligung des Förderantrags durch das BaFa fällig.
4.2. Bei Ablehnung des Förderantrags durch das BaFa entsteht grundsätzlich kein Zahlungsanspruch des Auftragnehmers, es sei denn, die Ablehnung beruht auf:
In diesen Fällen ist die im Angebot vereinbarte Vergütung auch bei Ablehnung des Förderantrags zu zahlen.
4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form (PDF) per E-Mail nach Bewilligung des Förderantrags durch das BaFa. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Januar 2026